Wie wir helfen

von Anfang bis Ende

Rechtsanwältin Anna Mehlmann sitzt mit einer Mandantin in ein Gespräch vertieft am Schreibtisch. Im Hintergrund ist das gelbe Regenschirm-Logo der Kanzlei Special Needs auf grauem Hintergrund zu erkennen.

Begleiten mit Herz

Meine Aufgaben sind sehr vielfältig, lassen sich aber unter einem Wort zusammenfassen: begleiten. Das sehe ich als meine Hauptaufgabe an, denn die Erfahrung hat mir gezeigt, dass Betroffene sich oft hilflos und machtlos fühlen. Jedes meiner Mandate ist so einzigartig, wie die Mandanten selbst. Manchmal geht es um die Anfechtung von Einstufungen in einen Pflegegrad, manchmal um die Übernahme der Kosten von außerklinischer Intensivpflege, aber oft auch um Inklusionsthemen.

Für meine Mandanten ist wichtig zu wissen: ich höre zu. Denn ich möchte Sie und Ihre persönlichen Herausforderungen verstehen, damit ich Sie auch bestmöglich begleiten kann. Wenn Sie unsicher sind, ob Ihr Anliegen in unseren Zuständigkeitsbereich fällt, melden Sie sich einfach bei uns.

Nur eine Bitte: Haben Sie keine Angst zu fragen – denn dafür sind wir da!

 

Schauen Sie gerne hier, in welchen Bereichen wir u.a. tätig sind.

Unser Honorar

Ich weiß, dass das Thema Honorare oft zu den ersten Fragen gehört, die Sie auf dem Herzen haben, wenn Sie zu mir kommen. Es ist wichtig, dass Sie sich von Anfang an sicher und informiert fühlen. Deshalb sprechen wir gerne gleich zu Beginn unserer ersten Beratung über alle finanziellen Aspekte.

Bei Special Needs gestalten wir die Honorierung transparent und fair. Wir berechnen die Kosten basierend auf der tatsächlich investierten Zeit und dem Aufwand, den Ihr Fall erfordert. So können Sie sicher sein, dass die Abrechnung Ihrer Situation gerecht wird.

In bestimmten Fällen sind wir gesetzlich dazu verpflichtet, nach dem festgelegten Katalog des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) abzurechnen. Natürlich werden wir Sie darüber umfassend informieren und Ihnen alle Details erklären.

Auch für Vorträge, Seminare und Workshops, die wir anbieten, entwickeln wir individuelle Honorarvereinbarungen, die wir gerne persönlich mit Ihnen abstimmen.

Und sollten Sie eine besonders einzigartige Situation haben, können wir auch die Möglichkeit eines Pauschalhonorars besprechen, um Ihnen zusätzliche Sicherheit zu geben.

Bei jeglichen Rückfragen zu Honoraren oder anderen Anliegen, zögern Sie nicht, sich an mich zu wenden. Ich bin hier, um Ihnen zu helfen und alle Ihre Fragen zu klären.

Rechtsanwältin Anna Mehlmann, Spezialistin für Menschen mit Behinderung

Stehen Sie vor einer Herausforderung?

Unsere Aufgabe ist es, Ihnen zu helfen! U.a. beraten und begleiten wir Sie bei Fragen rund um

  • Pflegegrad-Einstufungen
  • Häusliche Pflege
  • Eingliederungshilferechtliche Fragen
  • Schwerbehindertenrecht
  • Kindergeld bei volljährigen Kindern mit Behinderung

Sprechen Sie mich gerne an!

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